Zuständigkeit für Anträge und Formulare
Frau Dagmar Eva Auer,
E-Mail: dagmar.auer@ktn.gde.at (Sozialamt der Gemeinde).
Kärntner Nothilfswerk
Das Kärntner Nothilfswerk gewährt eine finanzielle Hilfe im Katastrophenfall wie bei der Unwetterkatastrophe, die unsere Gemeinde am 29.06.2022 getroffen hat. Die Antragstellung hat bei dem Gemeindeamt zu erfolgen, in dessen Bereich der Katastrophenschaden eingetreten ist.
Da wir mit deutlich mehr als 200 Anträgen rechnen, wird das Sozialamt der Marktgemeinde in den nächsten Tagen personell aufgestockt. Trotzdem bitten wir um Verständnis, dass wir nicht alle Anträge gleichzeitig bearbeiten können, sondern uns für alle die notwendige Zeit nehmen. Bitte helfen Sie mit und bringen Sie bereits die notwendigen Unterlagen mit. Das Merkblatt findet Ihr weiter unten als download.
Die endgültige Festsetzung der Art und des Ausmaßes der im Einzelfall gewährten Hilfe erfolgt durch das Kärntner Nothilfswerk.
Anträge nur nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Dagmar Auer
dagmar.auer@ktn.gde.at
04248/28 05-14
Julia-Carolin Kramer
julia.kramer@ktn.gde.at
04248/2805-22
Sabine Weißensteiner
sabine.weissensteiner@ktn.gde.at
04248/2805-23
Wichtiger Download:Merkblatt für die Antragstellung (Nicht selbständige und selbständige Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, ...)
Weiterführende InformationenKärntner Nothilfswerk
SVS unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit 400,-- €
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) stellt allen betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben einen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds in Höhe von 400,-- € bereit.
Voraussetzung für die Unterstützung ist eine aufrechte Pensionsversicherung bei der SVS, und es bedarf einer Bestätigung über das Vorliegen eines Schadens durch Hochwasser in Höhe von mindestens 400,-- €.
Das entsprechende Antragsformular für diese SVS-Unterstützungsleistung ist online unter svs.at/zuschusshochwasser abrufbar