24.02.2023
Tauwetterperiode 2023 - Gewichtsbeschränkung 3,50 Tonnen (Gemeindestraßen und Verbindungswege)
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,
ab Montag, 27. Februar 2023 wird auf den angeführten (siehe Aktenvermerk) Gemeinde- und Verbindungsstraßen eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen aufgrund des Tauwetters kundgemacht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Aktenvermerk.
Mit freundlichen Grüßen!
< Verordnung der Landesregierung vom 6. Dezember 2022, Zl. 02-FINF-3303/2-2022, mit der die Höhe der Nächtigungstaxe neu festgesetzt wird