zum Inhalt zum Menü
24.02.2023

Tauwetterperiode 2023 - Gewichtsbeschränkung 3,50 Tonnen (Gemeindestraßen und Verbindungswege)

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

ab Montag, 27. Februar 2023 wird auf den angeführten (siehe Aktenvermerk) Gemeinde- und Verbindungsstraßen eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen aufgrund des Tauwetters kundgemacht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Aktenvermerk.

Mit freundlichen Grüßen!

 

Dateien:

< Verordnung der Landesregierung vom 6. Dezember 2022, Zl. 02-FINF-3303/2-2022, mit der die Höhe der Nächtigungstaxe neu festgesetzt wird